Anerkennung von Abschlüssen

Im Rahmen der Hochschulreform (Convenzione di Bologna) sind auch in Italien die Studienabschlüsse Bachelor (Laurea Triennale) und Master (Master di 1° livello) eingeführt worden.

Ein Studium der alten Studienordnung (vecchio ordinamento) berechtigt nach vier bis sechs Jahren und bestandener Verteidigung (discussione) der Abschlussarbeit (tesi) zur Führung des Hochschulgrads Dottore magistrale. Dieser Abschluss ist vergleichbar mit dem Magister Artium. Dottore di ricerca entspricht dem deutschen Doktortitel und ist nach dem Master di 2° livello erreicht. Ein Abkommen beider Länder garantiert die problemlose Anerkennung akademischer Qualifikationen.

Die Entscheidung über Anerkennung der verschiedenen Berufsausbildungen und Abschlüsse erfolgt oft einzelfallbezogen. Für die akademischen Abschlüsse ist das Centro di informazione sulla mobilità e le equivalenze accademiche (CIMEA) zuständig: [...]